Allgemeine Geschäftsbedingungen Fliesen Erlmann
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Fliesen Erlmann. Vertragsabschlüsse kommen durch schriftliche Auftragsbestätigungen zu Stande. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich bestätigt, kommt der Vertrag nach den VOB / B zu Stande.
2. Mitwirkungspflichten Auftraggeber
Der Auftraggeber hat die Obliegenheit, angelieferte Fliesen zu prüfen. Ihm ist dabei bekannt, dass Muster nur die allgemeine Farbe und Struktur eines Steines anzeigen. Abweichungen wie sie in der Natur des Steines liegen, können die Zurückweisung von gelieferten Fliesen nicht begründen.
3. Preise
Alle Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzüge in folgenden Stapelungen fällig:
40 % mit Auftragserteilung
30% nach der Ausführung wesentlicher Arbeitsschritte / Zwischenabnahme
30 % bei Schlussabnahme.
Lohnkosten werden auf der Schlussrechnung extra ausgewiesen.
4. Abnahme
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn auch die schriftliche Anzeige der Fertigstellung der Werkleistung nicht binnen zwei Wochen ein Abnahmetermin vereinbart wurde und dies nicht im Verschulden des Unternehmens Fliesen Erlmann steht.
5. Nachträge
Eine nachträgliche Auftragsänderungen oder Auftragserweiterung bedarf stets einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.
6. Rücktrittsrechte
Fliesen Erlmann hat das insbesondere das Recht vom Vertrag zurück zu treten, wenn
ein Nachtragsauftrag die Durchführung der Beauftragung insgesamt gefährdet
Fliesen Erlmann Fremdprodukte verwenden soll und Fliesen Erlmann Materialfehler dieser Fremdprodukte mitteilt.
Im Falle des Rücktritts kann Fliesen Erlmann die anteilig geleisteten Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages abrechnen.
7. Rechte bei Mangel und Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach der VOB / B. Rechte aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Mängelansprüche verjähren nach BGB in fünf Jahren
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fliesen Erlmann, auch wenn Sie an Dritte veräußert sind.